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Zuständigkeit

Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen und Nachlass- und Betreuungsgericht.

Beim Amtsgericht wird außerdem das Güterrechtsregister geführt.

Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für die Mobiliarzwangsvollstreckung, bei der der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.

Für Zwangsversteigerungsverfahren oder Zwangsverwaltungsverfahren ist es zuständig für die Grundstücke bzw. Objekte, die im Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Tuttlingen liegen.

Für Registersachen ist das Zentrale Handelsregister und Vereinsregister am Amtsgericht Stuttgart zuständig.

Grundbuchamt ist das Amtsgericht Sigmaringen.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Zuständigkeiten der Gericht erhalten Sie im Justizportal des Bundes und der Länder https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche

Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen können beim Familiengericht beantragt werden. Den entsprechenden Fragebogen (Gewaltschutzantrag) finden Sie hier

Die Beantragung von Beratungshilfe findet grundsätzlich auf schriftlichem Wege statt. Das Antragsformular können Sie herunterladen (https://amtsgericht-tuttlingen.justiz-bw.de/pb/,Lde/1195636) oder in der Infothek/Wachtmeisterei im Erdgeschoss abholen.

In besonders eilbedürftigen & dringenden Fällen (Gewaltschutzsachen, Räumungsschutz etc.) wenden Sie sich bitte an die Infothek/Wachtmeisterei im Erdgeschoss des Hauptgebäudes.

Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".

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